FAQ
Wie müssen Sie ihren Lkw versichern?SIEBEL
Hierbei kommt es darauf an, wie Sie ihren Lkw nutzen und welches Gesamtgewicht das Fahrzeug hat. Sie nutzen Ihren Lkw nur Privat oder transportieren Ihre eigenen Waren dann ist es Werkverkehr das Gegenteil davon ist es wenn Sie Waren von Dritten gegen Entgelt transportieren, wenn Sie dieses tun müssen Sie Ihren Lkw im Güterverkehr versichern.
➔ LKW bis 3,5t Werkverkehr Wkz 251
➔ LKW über 3,5t Werkverkehr Wkz 351
➔ Zugmaschine Werkverkehr Wkz 401
➔ LKW bis 3,5t Güterverk Wkz 261
➔ LKW über 3,5t Güterverk Wkz 361
➔ Sattelzugmaschinen Güterverk Wkz 411
Muss man seine Versicherung selbst kündigen?
Sie als Kunde müssen die Kündigung an die Versicherung schreiben.
Sie kennen Ihr Kennzeichen noch nicht?
Hier reicht ein Kennzeichen welches mit Ihrem Zulassungsbezirk anfängt wie z.b. für Salzgitter: SZ-XY 123
Kfz-Haftpflichtversicherung
Jeder Fahrzeughalter der mit einem PKW, LKW, Traktor, Motorrad oder Mofa auf der Straße unterwegs ist muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung, dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie als Halter müssen sich darum kümmern, dass Sie mindestens eine Kfz Haftpflichtversicherung haben und alle Fahrer die das Fahrzeug fahren auch mit versichert sind.
Gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen:
» 7,5 Millionen EUR für Personenschäden
» 1,22 Millionen EUR für Sachschäden
» 50.000 EUR für reine Vermögensschäden
LKW-Teilkaskoversicherung
Bei einer Lkw Teilkaskoversicherung sind in der Regel diese Ereignisse mitversichert:
• Kollision mit Haarwild, unter Umständen auch mit Vögelen, Ziegen oder mit Tieren aller Art
• Marderbissschäden, Tierbissschäden, unter Umständen auch die daraus resultierenden Folgeschäden
• Schadensereignisse durch Brand und Explosion - Kurzschlussschäden an der Verkabelung
• Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung möglicher Weise; Dachlawinen, Muren, Erdrusch, Schneedruck
• Schadensereignisse durch Diebstahlt, Entwendung, teilweise auch durch Unterschlagung
•Glasschäden
LKW-Vollkaskoversicherung
Bei einer Lkw Vollkaskoversicherung sind in der Regel diese Ereignisse mitversichert:
• Unfallschäden durch eigene Fahrfehler
• Mut- und Böswillige Beschädigung durch Dritte
• Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung
Können Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?
Grundsätzlich gilt: Laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsnehmer ist die Person, welche eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt. Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter können abweichen, hier muss der Fahrzeughalter immer darauf achten, dass das Fahrzeug auch Versicherungsschutz hat, da es mit zu seinen Pflichten als Halter zählt.
Was bedeutet abweichender Halter?
Abweichender Halter bedeutet das der Versicherungsnehmer von dem Fahrzeughalter abweicht. Fahrzeughalter ist die Person, die im Normalfall das Verfügungsrecht über das Fahrzeug hat.
SF-Klasse von Pkw auf einen Lkw übernehmen
Eine Übernahme der SF-Klasse ist nicht immer möglich. Vom Pkw auf einen Lkw bis 3,5t ist in der Regel möglich. Die Übernahme der SF-Klasse von einem Pkw auf einen Lkw über 2,5t ist in der Regel nicht möglich! Die Übernahme von einem Lkw bis 3,5t auf einen Lkw über 3,5t kann Funktionieren muss aber nicht immer Funktionieren. Dies sind die SF-Klassen Übernahme für Lkw im Werkverkehr.