LKW-Versicherung.net

FAQ

Wie müssen Sie ihren Lkw versichern?SIEBEL

Hierbei kommt es darauf an, wie Sie ihren Lkw nutzen und welches Gesamtgewicht das Fahrzeug hat. Sie nutzen Ihren Lkw nur Privat oder transportieren Ihre eigenen Waren dann ist es Werkverkehr das Gegenteil davon ist es wenn Sie Waren von Dritten gegen Entgelt transportieren, wenn Sie dieses tun müssen Sie Ihren Lkw im Güterverkehr versichern.

LKW bis 3,5t Werkverkehr Wkz 251
LKW über 3,5t Werkverkehr Wkz 351
Zugmaschine Werkverkehr Wkz 401
LKW bis 3,5t Güterverk Wkz 261
LKW über 3,5t Güterverk Wkz 361
Sattelzugmaschinen Güterverk Wkz 411

Muss man seine Versicherung selbst kündigen?

Sie als Kunde müssen die Kündigung an die Versicherung schreiben.

Sie kennen Ihr Kennzeichen noch nicht?

Hier reicht ein Kennzeichen welches mit Ihrem Zulassungsbezirk anfängt wie z.b. für Salzgitter: SZ-XY 123

Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Fahrzeughalter der mit einem PKW, LKW, Traktor, Motorrad oder Mofa auf der Straße unterwegs ist muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung, dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie als Halter müssen sich darum kümmern, dass Sie mindestens eine Kfz Haftpflichtversicherung haben und alle Fahrer die das Fahrzeug fahren auch mit versichert sind.

Gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen:
» 7,5 Millionen EUR für Personenschäden
» 1,22 Millionen EUR für Sachschäden
» 50.000 EUR für reine Vermögensschäden

LKW-Teilkaskoversicherung

Bei einer Lkw Teilkaskoversicherung sind in der Regel diese Ereignisse mitversichert:

Kollision mit Haarwild, unter Umständen auch mit Vögelen, Ziegen oder mit Tieren aller Art
Marderbissschäden, Tierbissschäden, unter Umständen auch die daraus resultierenden Folgeschäden
Schadensereignisse durch Brand und Explosion - Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung möglicher Weise; Dachlawinen, Muren, Erdrusch, Schneedruck
Schadensereignisse durch Diebstahlt, Entwendung, teilweise auch durch Unterschlagung
Glasschäden

LKW-Vollkaskoversicherung

Bei einer Lkw Vollkaskoversicherung sind in der Regel diese Ereignisse mitversichert:

Unfallschäden durch eigene Fahrfehler
Mut- und Böswillige Beschädigung durch Dritte
Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung

Können Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sein?

Grundsätzlich gilt: Laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes muss jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherungsnehmer ist die Person, welche eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt. Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter können abweichen, hier muss der Fahrzeughalter immer darauf achten, dass das Fahrzeug auch Versicherungsschutz hat, da es mit zu seinen Pflichten als Halter zählt.

Was bedeutet abweichender Halter?

Abweichender Halter bedeutet das der Versicherungsnehmer von dem Fahrzeughalter abweicht. Fahrzeughalter ist die Person, die im Normalfall das Verfügungsrecht über das Fahrzeug hat.

SF-Klasse von Pkw auf einen Lkw übernehmen

Eine Übernahme der SF-Klasse ist nicht immer möglich. Vom Pkw auf einen Lkw bis 3,5t ist in der Regel möglich. Die Übernahme der SF-Klasse von einem Pkw auf einen Lkw über 2,5t ist in der Regel nicht möglich! Die Übernahme von einem Lkw bis 3,5t auf einen Lkw über 3,5t kann Funktionieren muss aber nicht immer Funktionieren. Dies sind die SF-Klassen Übernahme für Lkw im Werkverkehr.